Schon seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird auch das Ausstellen für viele Unternehmen verpflichtend. Zeit, das Thema zu verstehen, um rechtskonform zu bleiben und von effizienteren Abläufen in der Buchhaltung zu profitieren. Erfahre …

E-Rechnung: Pflicht ab 2027.
Zeit, das Thema zu verstehen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format vorliegt. Anders als eine PDF-Rechnung kann sie von Software automatisch verarbeitet werden – ganz ohne manuelle Dateneingabe.
Das spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt dafür, dass Rechnungen schneller verarbeitet werden können.
Nicht jede digitale Rechnung ist automatisch eine E-Rechnung!
Eine per E-Mail versendete PDF-Datei gilt rechtlich nicht als E-Rechnung. Erst strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
E-Rechnung, PDF oder Papierrechnung: Wo liegt der Unterschied?
Viele Unternehmen arbeiten noch mit PDF-Rechnungen und fragen sich, warum diese künftig nicht mehr ausreichen. Der entscheidende Unterschied liegt in der technischen Struktur: Eine E-Rechnung enthält maschinenlesbare Daten, die direkt von Buchhaltungs- und ERP-Systemen verarbeitet werden können. PDF- und Papierrechnungen müssen dagegen manuell gelesen oder per OCR ausgelesen werden.
| E-Rechnung | PDF-Rechnung | Papierrechnung | |
| Digital versendbar | ✓ | ✓ | X |
| Maschinenlesbar | ✓ | X | X |
| Automatische Verarbeitung | ✓ | eingeschränkt | X |
| Erfüllt die E-Rechnungspflicht | ✓ | X | X |
Welche Formate gelten als elektronische Rechnung?
In Deutschland haben sich zwei Formate etabliert: XRechnung und ZUGFeRD.
XRechnung
XRechnung ist ein rein maschinenlesbares, standardisiertes XML-Format. Damit kannst Du Rechnungen strukturiert und automatisiert in digitale Buchhaltungsprozesse einlesen und weiterverarbeiten.
ZUGFeRD-Rechnung
ZUGFeRD-Rechnung kombiniert maschinenlesbare XML-Daten mit einer menschenlesbaren PDF-Datei. Damit kannst Du Rechnungen digital oder manuell verarbeiten.
Wichtig: Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung und ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten. Welches Format für Dich das richtige ist, hängt von Deinen Anforderungen und denen Deiner Geschäftspartner ab.
Du bist unsicher, welches Format besser zu Deinem Unternehmen passt?
In unserem Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD erfährst Du die wichtigsten Unterschiede, Einsatzbereiche sowie Vor- und Nachteile beider Formate im Detail.
Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?
Die E-Rechnungspflicht betrifft Unternehmen mit Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in Deutschland, die Rechnungen an andere Unternehmen innerhalb Deutschlands ausstellen oder von diesen empfangen.
Von der E-Rechnungspflicht betroffen sind:
- Einzelunternehmen
- FreiberuflerInnen
- Kapitalgesellschaften
- Personen- und Handelsgesellschaften
- Handwerksbetriebe
- Dienstleistungsunternehmen
- Kleinunternehmer (nur empfangen)
Von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen sind:
- Rechnungen an PrivatkundInnen
- bestimmte steuerfreie Umsätze
- Auslandsrechnungen
- Fahrausweise
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
Wichtig: Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen kann auch Unternehmen betreffen, die ausschließlich für PrivatkundInnen tätig sind. Sobald Du als Unternehmen Leistungen oder Waren von anderen Unternehmen beziehst und dafür Rechnungen erhältst, musst Du E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das gilt beispielsweise für Friseursalons, Gastronomiebetriebe oder Einzelhändler, die selbst Rechnungen von Lieferanten, Dienstleistern oder VermieterInnen erhalten.
Ausführliche Informationen und Beispiele findest Du auf unserer Seite zur E-Rechnungspflicht.
Diese Fristen musst Du kennen
Die Einführung der elektronischen Rechnung erfolgt schrittweise. Das sind die Meilensteine:
Seit 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 musst Du als B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Mit Zustimmung des Rechnungsempfängers darfst Du weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € bleibt die Papierform zulässig.
Ab 1. Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 darfst Du Papier- und PDF-Rechnungen nur noch mit Zustimmung des Rechnungsempfängers versenden, wenn Dein Vorjahresumsatz weniger als 800.000 € beträgt.
Ab 1. Januar 2028
Ab dem 1. Januar 2028 musst Du als B2B-Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, auch für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.
Welche Vorteile bringen elektronische Rechnungen?
Die E-Rechnung wurde nicht nur eingeführt, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Sie hilft Unternehmen auch dabei, ihre Rechnungsprozesse effizienter zu gestalten.
- Zeit sparen: Rechnungsdaten werden automatisch verarbeitet.
- Fehler reduzieren: Weniger manuelle Eingaben bedeuten weniger Übertragungsfehler.
- Kosten senken: Papier, Druck und Porto entfallen.
- Zahlungen beschleunigen: Rechnungen erreichen Empfänger schneller.
- Prozesse automatisieren: Von der Rechnung bis zur Buchung laufen viele Schritte digital ab.
- GoBD-konform archivieren: Dokumente lassen sich digital und revisionssicher speichern.
So viel kannst Du sparen
Die Bearbeitung einer Papierrechnung verursacht deutlich höhere Kosten als eine digital verarbeitete E-Rechnung. Neben Materialkosten entstehen vor allem Aufwände für Erfassung, Ablage und Weiterverarbeitung.
Bei mehreren hundert oder sogar tausend Rechnungen pro Jahr summieren sich diese Kosten schnell. Die Umstellung auf E-Rechnungen kann deshalb nicht nur Pflicht sein, sondern auch wirtschaftliche Vorteile bringen.
Welche Pflichtangaben muss eine E-Rechnung enthalten?
Auch für E-Rechnungen gelten gesetzliche Pflichtangaben. Dazu gehören unter anderem Angaben zum Rechnungssteller und -empfänger, eine Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum sowie Informationen zur erbrachten Leistung und Umsatzsteuer.
Fehlen wichtige Angaben, kann die Rechnung zurückgewiesen werden. Das führt oft zu Verzögerungen bei der Zahlung und zusätzlichem Aufwand.
Du möchtest sicherstellen, dass Deine E-Rechnungen vollständig und rechtskonform sind?
Dann lade Dir unsere kostenlose Checkliste für E-Rechnungen herunter. Dort findest Du alle Pflichtangaben und Anforderungen übersichtlich zum Abhaken.
So erstellst, empfängst und verarbeitest Du E-Rechnungen
Die gute Nachricht: Für die meisten Unternehmen ist die Umstellung einfacher als gedacht.
In der Praxis läuft der Prozess meist in vier Schritten ab:
1. E-Rechnung erstellen
Die Rechnung wird in einem zulässigen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt.
2. E-Rechnung versenden
Die Rechnung wird digital an den Empfänger übermittelt.
3. E-Rechnung empfangen
Empfangene Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und im Unternehmen verarbeitet.
4. E-Rechnung archivieren
Die Dokumente werden GoBD-konform und revisionssicher gespeichert.
Mit einer geeigneten Software lassen sich viele dieser Schritte automatisieren.
E-Rechnungen einfach mit orgaMAX erstellen und verarbeiten
Mit orgaMAX erfüllst Du die Anforderungen der E-Rechnungspflicht und digitalisierst gleichzeitig Deine Rechnungsprozesse.
Egal ob Du E-Rechnungen erstellen, empfangen oder archivieren möchtest – orgaMAX unterstützt Dich bei allen wichtigen Schritten.
Für kleine Unternehmen & Teams
Mit orgaMAX Buchhaltung erstellst, versendest und verarbeitest Du E-Rechnungen im XRechnung- und ZUGFeRD-Format. Gleichzeitig verwaltest Du Belege, Buchungen und steuerrelevante Vorgänge zentral an einem Ort – einfach, digital und ohne komplizierte Einrichtung.
Für Unternehmen mit umfangreicheren kaufmännischen Prozessen
Mit orgaMAX ERP digitalisierst Du Deine Abläufe von der Angebotserstellung über Aufträge und Warenwirtschaft bis zur Rechnungsstellung. Auch hier erstellst und verarbeitest Du E-Rechnungen im XRechnung- und ZUGFeRD-Format und integrierst sie nahtlos in Deine bestehenden Geschäftsprozesse.
Welche Software eignet sich für elektronische Rechnungen?
Spätestens mit der E-Rechnungspflicht wird deutlich, dass Word, Excel oder einfache PDF-Programme für viele Unternehmen keine langfristige Lösung mehr sind.
Eine E-Rechnungssoftware unterstützt Dich dabei,
- XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen zu erstellen
- Eingangsrechnungen automatisch zu verarbeiten
- Pflichtangaben zu prüfen
- Rechnungen GoBD-konform zu archivieren
- Buchhaltungsprozesse zu automatisieren
Dadurch erfüllst Du nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern sparst auch Zeit im Arbeitsalltag.
Deine Fragen zu elektronischen Rechnungen geklärt
Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung? 
Nein, eine PDF-Rechnung gilt nach der aktuellen gesetzlichen Definition nicht als E-Rechnung. Zwar wird sie elektronisch versendet, sie enthält jedoch keine strukturierten und maschinenlesbaren Daten, die von Buchhaltungs- oder ERP-Systemen automatisch verarbeitet werden können.
Eine echte E-Rechnung muss in einem strukturierten Format vorliegen, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. In Deutschland werden dafür vor allem die Formate XRechnung und ZUGFeRD genutzt.
Während eine PDF-Rechnung von Menschen gelesen werden kann, ermöglicht eine E-Rechnung die automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten. Das reduziert den manuellen Aufwand und minimiert Fehler bei der Erfassung.
Welche Anforderungen gelten für E-Rechnungen in Deutschland? 
Damit eine Rechnung als E-Rechnung anerkannt wird, muss sie bestimmte technische und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931, die ein einheitliches Format für den elektronischen Rechnungsaustausch vorgibt.
Eine E-Rechnung muss:
- in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format vorliegen
- die Anforderungen der Norm EN 16931 erfüllen
- alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten
- elektronisch übermittelt werden können
- revisionssicher archiviert werden
In Deutschland haben sich insbesondere die Formate XRechnung und ZUGFeRD etabliert. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten.
Unternehmen müssen außerdem sicherstellen, dass empfangene und versendete E-Rechnungen GoBD-konform gespeichert und während der gesamten Aufbewahrungsfrist unverändert archiviert werden.
Welche Fehler passieren häufig bei E-Rechnungen? 
Die meisten Probleme entstehen nicht durch das Format selbst, sondern durch fehlerhafte Inhalte oder unzureichende Prozesse.
Zu den häufigsten Fehlern gehören:
- fehlende Pflichtangaben auf der Rechnung
- Verwendung eines nicht zulässigen Formats
- fehlerhafte oder unvollständige XML-Daten
- falsche Umsatzsteuerangaben
- fehlende Leitweg-ID oder Buyer Reference bei öffentlichen Auftraggebern
- nicht GoBD-konforme Archivierung
- Versand einer PDF-Datei, obwohl eine E-Rechnung erforderlich wäre
Diese Fehler können dazu führen, dass Rechnungen abgelehnt werden, Zahlungen verzögert eingehen oder zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. Eine E-Rechnungssoftware hilft dabei, viele dieser Fehler automatisch zu vermeiden.
Welche Software eignet sich für E-Rechnungen? 
Für die Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen empfiehlt sich eine Software, die die gesetzlichen Anforderungen bereits berücksichtigt und die erforderlichen Formate unterstützt.
Eine gute E-Rechnungssoftware sollte:
- XRechnung und ZUGFeRD unterstützen
- Pflichtangaben automatisch prüfen
- E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
- eine GoBD-konforme Archivierung ermöglichen
- bestehende Buchhaltungsprozesse unterstützen
Dadurch lassen sich viele Arbeitsschritte automatisieren und Fehler vermeiden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Mit orgaMAX erstellst, versendest, empfängst und archivierst Du E-Rechnungen rechtskonform. Sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD werden unterstützt, sodass Du die gesetzlichen Anforderungen einfach in Deinen Arbeitsalltag integrieren kannst.
Welche E-Rechnungssoftware eignet sich für KMU? 
Kleine und mittlere Unternehmen benötigen meist keine komplexen Speziallösungen. Wichtig ist vielmehr eine Software, die E-Rechnungen einfach in den bestehenden Arbeitsalltag integriert.
Für KMU sollte eine E-Rechnungssoftware vor allem:
- einfach zu bedienen sein
- XRechnung und ZUGFeRD unterstützen
- Rechnungen erstellen und empfangen können
- Belege und Buchhaltung zentral verwalten
- mit dem Unternehmen mitwachsen können
Besonders sinnvoll sind Lösungen, die neben der E-Rechnung auch weitere kaufmännische Aufgaben wie Buchhaltung, Belegverwaltung oder Mahnwesen abdecken. So müssen Unternehmen nicht mehrere Systeme parallel nutzen.
Mit orgaMAX Buchhaltung und orgaMAX ERP stehen KMU zwei Lösungen zur Verfügung, die E-Rechnungen im XRechnung- und ZUGFeRD-Format unterstützen und gleichzeitig weitere kaufmännische Prozesse zentral abbilden.
Wie archiviert man E-Rechnungen korrekt? 
E-Rechnungen müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vollständig, unverändert und jederzeit nachvollziehbar gespeichert werden. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie für andere steuerrelevante Dokumente.
Wichtig ist, dass sowohl die Rechnung selbst als auch die dazugehörigen strukturierten Daten erhalten bleiben. Ein Ausdruck der Rechnung reicht nicht aus.
Bei der Archivierung sollten Unternehmen darauf achten, dass:
- die Originaldatei unverändert gespeichert wird
- Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden
- die Rechnung jederzeit lesbar und verfügbar bleibt
- die Anforderungen der GoBD erfüllt werden
Eine geeignete Archivierungslösung unterstützt dabei, diese Vorgaben automatisiert einzuhalten.
Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden? 
E-Rechnungen müssen grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Während der gesamten Aufbewahrungsfrist muss die Rechnung:
- vollständig erhalten bleiben
- jederzeit verfügbar sein
- maschinell ausgewertet werden können
- unverändert archiviert werden
Die Archivierung darf daher nicht nur als Ausdruck oder Screenshot erfolgen. Entscheidend ist die Aufbewahrung der ursprünglichen elektronischen Datei.
Kann man E-Rechnungen mit Word oder Excel erstellen? 
Grundsätzlich können Rechnungen zwar mit Word oder Excel erstellt werden. Die Programme erzeugen jedoch keine E-Rechnungen im rechtlichen Sinn.
Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD vorliegen. Word- oder Excel-Dateien erfüllen diese Anforderungen nicht.
Wer Rechnungen ausschließlich mit Word oder Excel erstellt, benötigt zusätzliche Lösungen, um daraus eine gesetzeskonforme E-Rechnung zu erzeugen. In vielen Fällen ist eine E-Rechnungssoftware deshalb der einfachere und sicherere Weg.
Welche Kosten entstehen bei der Umstellung auf E-Rechnungen? 
Die Kosten hängen von den bestehenden Prozessen und der eingesetzten Software ab. Viele Unternehmen verfügen bereits über Systeme, die E-Rechnungen unterstützen oder sich mit überschaubarem Aufwand erweitern lassen.
Mögliche Kostenfaktoren sind:
- Einführung oder Umstellung einer Software
- Anpassung bestehender Prozesse
- Schulung von Mitarbeitenden
- technische Integration in vorhandene Systeme
Dem gegenüber stehen häufig Einsparungen durch automatisierte Abläufe, geringere Bearbeitungskosten sowie den Wegfall von Papier-, Druck- und Portokosten. Für viele Unternehmen amortisiert sich die Umstellung daher bereits nach kurzer Zeit.
Ich habe noch Fragen – wie kann ich mich an euch wenden? 
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