Die E-Rechnungspflicht betrifft Dich, wenn Dein Unternehmen seinen Sitz, die Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte in Deutschland hat und Du Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen erhältst oder an diese ausstellst. Es geht damit um Rechnungen zwischen Unternehmen innerhalb Deutschlands.
Ausgenommen – Bestimmte Rechnungen sind von der Pflicht ausgenommen. Dazu gehören:
- Privatkunden (B2C): Rechnungen an Privatpersonen oder Endverbraucher sind ausgenommen.
- Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen mit einem Gesamtbetrag bis 250 Euro brutto sind ausgenommen.
- Auslandsrechnungen: Rechnungen an Kunden mit Sitz im Ausland sind nicht betroffen.
- Steuerfreie Umsätze: Rechnungen für ausschließlich umsatzsteuerfreie Leistungen, etwa bestimmte medizinische Leistungen oder Wertpapiergeschäfte, sind ausgenommen.
- Fahrausweise: Diese werden weiterhin wie Kleinbetragsrechnungen behandelt.





